Chance zur Verbesserung nutzen CDU-Kreistagsfraktion will ARGE und Option gegenüberstellen
Ludwigsburg – Die CDU-Kreistagsfraktion beantragt, die unterschiedlichen Organisationsformen für die Leistungen nach Sozialgesetzbuch (SGB) II in einem Vergleich zwischen Arbeitsgemeinschaft und Optionsmodell darzulegen, um so die anstehende Entscheidung im Landkreis fundiert vorzubereiten.
Schon beim Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Arbeitslosengeldes II hat die CDU-Fraktion intensiv darüber diskutiert, mit welcher Verwaltungsstruktur den Arbeitslosen im Landkreis am besten geholfen werden kann“, so Bürgermeister Manfred Hollenbach MdL, Fraktionsvorsitzender der CDU im Ludwigsburger Kreistag. „Hilfe aus einer Hand und nah am Menschen zu gestalten sprach schon damals für das sogenannte Optionsmodell, das heute in fünf Landkreisen in Baden-Württemberg praktiziert wird“, so Hollenbach weiter. In der Sache sei man sich einig gewesen, dass das Optionsmodell viele Vorteile sowohl für die Arbeitslosen als auch für die Leistungserbringer habe. Da jedoch das SGB II bei seiner Einführung lange umstritten gewesen sei und erst sehr kurze Zeit vor dem Inkrafttreten verkündet wurde, habe man damals letztlich davon abgesehen, einen Antrag auf Option zu stellen und sich für eine ARGE im Landkreis entschieden. „Eine wegen der einschneidenden Organisationsänderung verzögerte Auszahlung der Ansprüche der Arbeitslosen wollten wir nicht riskieren“, führt Hollenbach aus. Es gäbe zwar keinen Anlass, die Arbeit der ARGE im Landkreis Ludwigsburg zu beanstanden oder in Frage zu stellen. „Dies darf uns jedoch nicht darin hindern, mögliche und denkbare Verbesserungen zu prüfen.“ Der klare Auftrag des Bundesverfassungsgerichts laute, ab dem Jahr 2011 die Organisation der Aufgabenträgerschaft im Bereich des SGB II auf eine verfassungsrechtlich saubere Grundlage zu stellen. Eine neue Rechtsgrundlage des Bundes werde also kommen. Die CDU-Fraktion wollen eine Gegenüberstellung zwischen Arbeitsgemeinschaft und Optionsmodell, die insbesondere darstelle, wie die Leistungen nach SGB II organisatorisch, personell und finanziell erbracht werden. Dem Sozialausschuss soll eine vergleichende Darstellung der Arbeitsabläufe, der Verantwortlichkeiten und der Kostentragung zu beiden praktizierten Varianten vorgelegt werden. „Mit diesen Fakten haben wir dann eine fundierte Basis für die weitere Beratung in den Kreistagsgremien. Unser Ziel ist es, die beste Lösung für die Menschen im Landkreis zu erreichen“, so Hollenbach. Diesen Argumenten folge die gesamte Fraktion. Wenn fundierte Fakten und Zahlen vorliegen, will sich die Fraktion wieder mit diesem Thema befassen und endgültig entscheiden, welchem Modell der Vorrang gegeben werden soll.
Zusatzinformationen zum Download
aktualisiert von Claudia Thannheimer, 25.04.2010, 13:27 Uhr |