Und woher kommt das Geld? Kurz: das meiste kommt von den Städten und Gemeinden des Kreises.
Man nennt dies: Kreisumlage.
Der Kreistag hat jedes Jahr die schwierige Aufgabe, den Kreisumlage-Hebesatz zu beschließen. Das heißt, der Kreistag legt den „Steuersatz“ fest, der die Höhe der von den Städten und Gemeinden zu bezahlenden Kreisumlage bestimmt.
Konkret bedeutet dies, einen Anteil der kommunalen Steuerkraft in Prozent ausgedrückt (Kreisumlage-Hebesatz) müssen die Städte und Gemeinden an den Kreis abführen. Diese Kreisumlage wird berechnet nach der Steuerkraft jeder Gemeinde. Zur Steuerkraft der Gemeinden zählen sowohl der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wie auch die Schlüsselzuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz, vor allem aber die eigenen Gemeindesteuern, die Gewerbe-
und die Grundsteuer.
Dank der sehr guten Entwicklung der Unternehmen ist die kommunale Steuerkraft aller Gemeinden im Kreis Ludwigsburg von 418 Millionen Euro im Jahr 2005 auf 562 Millionen Euro im Jahr 2009 gestiegen. Diese Entwicklung hat es uns ermöglicht, den Hebsatz von 39,5 % auf
32,5 % im Jahr 2009 zu senken.
Es war immer die CDU-Fraktion, die durch ihre vorausschauende Planung und soliden Berechnungen belegen und fordern konnte, wie hoch der Umlage-Hebesatz sein muss.
Die durchschnittliche Steuerkraft je Einwohner im Kreis Ludwigsburg betrug 2009 1.090,84 Euro. Die Spanne reicht von 741,76 Euro je Einwohner in der finanzschwächsten Gemeinde bis 1.841,00 Euro je Einwohner in der finanzstärksten.
Sonstige Einnahmen des Kreises
Eine bedeutende eigene Steuer, die der Kreistag festlegen kann, gibt es nicht. Lediglich bei der Jagdsteuer hatte der Kreistag einen Entscheidungsspielraum. Diese Steuer mussten die Jagdpächter bezahlen. Das Steueraufkommen betrug jährlich ca. 59.000,-- Euro. Da die Jagd in unserem dicht besiedelten Landkreis heute kaum Erträge abwirft und die Jagdausübenden hohe Aufwendungen für die Hege des Wildes und für den Naturschutz haben, hat die CDU-Fraktion im Jahr 2008 beantragt und der Kreistag beschlossen, diese „Bagatellsteuer“ abzuschaffen.
Das Land Baden-Württemberg überlässt den Landkreisen einen Teil der Grunderwerbsteuer. Das Aufkommen dieser Steuer ist sehr stark abhängig vom Grundstücksverkehr. Im Durchschnitt der vergangenen Jahre betrug das Aufkommen jährlich rund 24 Millionen Euro.
Vom Land erhält der Landkreis Zuwendungen und Zuschüsse.
Dank der erfreulich guten Entwicklung unserer Wirtschaft in den Jahren 2005 bis 2008 und die dadurch stark gestiegenen Steuereinnahmen wurden auch die Finanzzuweisungen sehr erhöht. Während dem Kreis z.B. 2005 lediglich 10,8 Mill. Euro aus Finanzzuweisungen zuflossen, wird er 2009 24 Mill. Euro erhalten.
Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit war und bleibt
Leitlinie der CDU - Fraktion. Für die CDU-Fraktion gilt schon immer der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit. Dies wird und dies muss auch in Zukunft so sein.
Wir wollen, dass der Landkreis stets in der Lage ist, seiner Aufgabe gerecht zu werden. Andererseits dürfen die Städte und Gemeinden, die über die Kreisumlage Hauptfinanzier des Landkreises sind, nicht mehr als unvermeidbar belastet werden. Deshalb werden wir auch künftig unserem Leitsatz treu bleiben, „der Kreis muss die Mittel erhalten, die er bei sparsamster Haushaltführung benötigt, mehr aber nicht."
finanzieren ihre laufenden Ausgaben vollständig durch eigene Umsatzerlöse. Lediglich die großen Bauinvestitionen müssen, soweit Staatszuschüsse nicht ausreichen, aus der Kreiskasse mitfinanziert werden.